die Straßenverkehrsordnung (StVo) ist ausnahmslos einzuhalten, jeder Verkehr der außerhalb des Kundgebungszuges (An- Abfahrt) statt findet, erfolgt im Rahmen des normalen Straßenverkehrs. Das heißt es dürfen keine Straßen oder Kreuzungen blockiert werden eine Kolonnenbildung ist zu vermeiden. Bei Bedarf an den Rand fahren und schnellere Fahrzeuge vorbei lassen!